(in der Fassung der fünften Änderungssatzung)
Aufgrund der §§ 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA 2014, 288) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Mai 2009 (GVBl. LSA S. 238, 251) sowie § 5 Abs. 2 Nr. 2 der Eigenbetriebssatzung der Städtischen Betriebe Annaburg vom 17. Februar 2015 in Verbindung mit § 2 der Nutzungsordnung für das Touristenzentrum der Stadt Annaburg hat der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 folgende Änderung der Entgeltordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeine Festlegungen
(1) Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Touristenzentrums werden privat-rechtliche Entgelte gefordert.
(2) Entgeltschuldner ist derjenige, der die Leistungen der Stadt Annaburg in Anspruch nimmt.
(3) Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Abschluss eines Nutzungsvertrages bzw. mit der Ausleihe von Gegenständen. Das Entgelt ist fällig zum genannten Fälligkeitstermin laut Nutzungsvertrag bzw. bei Ausleihe von Gegenständen sofort in bar.
(4) Reservierungen können online, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie gelten als verbindlich mit der schriftlichen Bestätigung der Verwaltung (per Email) und der Begleichung der Anzahlung in Höhe von 30 % zum genannten Fällig-keitstermin. Die Restzahlung erfolgt bei Abreise in bar oder Kreditkarte. Bei der Zahlungsart mit Vorausleistung bzw. Anzahlung wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro berechnet. Onlinebuchungen direkt über die Internetseite campingplatz-prettin.de und Zahlungen per PAYPAL sind kostenfrei.
(5) Stornierungen sind nur schriftlich wirksam. Ab 4 Wochen vor Anreise erfolgt grundsätzlich keine Erstattung geleisteter Zahlungen. Die Stadt ist berechtigt, ab 4 Wochen vor Anreise bei Nichtantritt das volle vereinbarte Entgelt einzufordern.
Stornierungen bei PAYPAL-Zahlungen sind auch per Email möglich. Ab 14 Tage vor Anreise erfolgt keine Erstattung geleisteter Zahlungen. Davor wird bei Rückzahlungen eine Entschädigung von 30% der Buchungssumme einbehalten.
(6) Angebote für Schulklassen, Jugendgruppen oder Behinderte können auf Antrag individuell gestaltet werden.
§ 2 Entgelte
Für die Inanspruchnahme von Angeboten neue Entgelte festgesetzt. Alle Entgelte gelten zunächst für eine Saison. Sofern die Entgelte nicht angepasst werden, bestehen sie weiter.
1. Kurzzeitcamping
1.1 Nutzungsentgelt für den Stellplatz pro Tag
a) Zelt bis 4m² 5,00 €, bis 10m² 9,00 €
b) Wohnwagen 8,00 €
c) Wohnwagen mit Vorzelt 9,00 €
d) Pavillon 3,00 €
1.2. Nutzungsentgelt je Person pro Tag
a) Erwachsener 5,00 €
b) Kinder und Jugendliche (4 bis 14 Jahre) 2,50 €
1.3. Nutzungsentgelt für Kfz am Stellplatz
a) Krad täglich 1,00 €
b) PkW täglich 2,50 €
2. Dauercamping (01.04. bis 31.10.)
2.1 Nutzungsentgelt für den Stellplatz:
Je Stellplatz (inkl. PkW) je Saison 560,00 €
Strompauschale 10,00 €
2.2 Nutzungsentgelt je Person je Saison:
a) Erwachsener 200,00 €
b) eigene Kinder der Dauercamper frei
2.3 Überwinterung je Stellplatz 130,00 €
3. Nutzungsentgelte der Bungalows
3.1 Nutzung der Bungalow 1, 2 täglich 35,00 €
3.2 Nutzung der Bungalow 4, 5, 6 täglich 45,00 €
jeweils zuzüglich Endreinigung 20,00 €
3.3 Nutzung Bungalow 7,3,8 und 9
a) Bungalow 7 täglich: 75,00 €, zuzüglich Endreinigung 25,00 €
b) Bungalow 3 täglich: 35,00 €, zuzüglich Endreinigung 20,00 €
c) Bungalow 8 täglich: 80,00 €, zuzüglich Endreinigung 25,00 €
d) Bungalow 9 täglich: 90,00 €, zuzüglich Endreinigung 25,00 €
Einzelzimmernutzung auf Anfrage möglich: 25,00 €/Zimmer, zuzüglich Endreinigung 10,00 €
und 10,00 € für Toiletten- u. Küchenbenutzung im Bedarfsfall direkt zum Zeitpunkt
der Buchung
Die hier angegebene Endreinigung beinhaltet nicht extreme Verschmutzungen wie Tierhaare an Polstermöbeln, verunreinigtes Geschirr, unhygienische Sanitärverschmutzungen etc.
3.4 Mindestaufenthalt und Zuschlag für Kurzzeitaufenthalte
Für alle Buchungen ist ein Mindestaufenthalt von 2 Nächten vorgesehen.
Bei Buchung von nur einer Übernachtung berechnen wir zusätzlich 7,50 € /Nacht.
Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrradtouristen bei Einzelzimmernutzung der Bungalows 8 und 9.
3.5 Finnhütte
Nutzung täglich 15,00 €
zuzüglich Endreinigung 15,00 €
4. Nutzung Ziehharmonika
bis 6 Stunden: 15,00 €
über 6 Stunden: 35,00 €
Ab 31 Personen 50,00 €
zuzüglich 10,00 € Pauschale (Müll, Toiletten, Strom)
zuzüglich 35,00 € Endreinigung (Selbstreinigung möglich)
5. Intensivreinigung für Bungalows, Finnhütte und Ziehharmonika
zuzüglich 50,00 € Pauschale (nur bei grober bzw. übermäßiger Verschmutzung)
diese wird ggf. gesondert in Rechnung gestellt bzw. nachträglich berechnet
6. Stromentgelt / Stromanschlussgebühr
Stromanschlussgebühr einmalig 1,50 € plus gemessener Verbrauch kwh = 0,50 € in den Bungalows 1 bis 9.
In den Saisonmonaten (Juni,Juli,Aug,) erfolgt die Verbrauchsabrechnung für Kurzzeitcamping und Finnhütte pauschal in Höhe von 2,50 € Tag /ohne Stromanschlussgebühr
Jede weitere Stromnutzung, auch Dauercamping erfolgt nach tatsächlichen Verbrauch kwh = 0,50 €. Ausleihgebühr EEC – Adapter: 1,00 € Tag
7. Hund
Jede Größe täglich 4,00 €
Saison 40,00 €
8. Fahrräder / Rikscha / Boote
Leihfahrräder: 8,00 € Tag
Kindersitz: 3,00 € Tag
Rikscha: 8,00 € je Stunde
Tretboote: 1 Stunde 4,00 €
9. Minigolf pro Karte 2,50 €
10. Duschmarken (5 min.) pro Stück 2,00 €
11. Bettwäsche je Nutzung: pro Bett 5,00 €
12. Reisebett für Kinder je Nacht: 3,00 €
13. Kaution: Schranken- und Sanitäranlagenschlüssel 10 €
14. Standentgelt für mobile Händler: 5 € je Tag
Alle Entgelte beinhalten die jeweils geltenden Mehrwertsteuersätze, außer die Entgelte für Dauercamping (2.1-2.3), diese sind steuerfrei.
§ 3 Inkrafttreten
Die Änderung der Entgeltverordnung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft.
Annaburg, den
Neubauer
Bürgermeister